Zufriedenheitsgarantie
Falls die Leistungen den Kunden nicht überzeugen, kann dieser gemäß § 355 BGB innerhalb von 2 Wochen von seiner Bestellung zurücktreten (in Schrift- oder Textform per Brief, E-Mail). Der Premium-Eintrag wird dann umgehend deaktiviert und es fallen keinerlei Kosten an. Für Unternehmer gilt dieses Recht nicht.

Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
Es wird ein Vertrag über eine Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch (stillschweigend) um weitere zwölf Monate, sofern nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ist im Einzelauftrag keine Dauer der Vertragsbeziehung genannt, so läuft der Vertrag zwölf Monate ab Zustandekommen des Vertrages und es gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, verlängert sich der Vertrag um einen Monat. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung hat in Schriftform, also E-Mail (bevorzugt), per Brief oder via Formular zu erfolgen.

Abrechnung
Nach der Aktivierung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist.

Rabatt-Codes
Bei der Nutzung eines Rabatt-Codes wird im ersten Jahr der entsprechende Rabatt von der Rechnung abgezogen. Rabattcodes können nicht nachträglich angerechnet werden.

Umfang des Service
Der Premium-Eintrag enthält alle Leistungen, so wie auf Premium-Eintrag im Detail beschrieben.

Impressum & Gerichtsstand
Galaxia GmbH
Maria-Hiller-Föll-Straße 1
70439 Stuttgart

Geschäftsführende Gesellschafter: Florian Böttger, Georg Pieper
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Registernummer: HRB 777276
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE338321443
Steuernummer: 99022/24944

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.