Jeder Mensch hat andere Vorstellungen und Wünsche davon, ob er lieber einen Strandurlaub an der Ostsee, Nordsee, einen Ausflug in die Berge oder eine Städtereise machen möchte. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es immer mehr Möglichkeiten, Urlaub zu machen. Dies kann eine Reise nach individuellen Wünschen mit einer Begleitperson sein oder auch eine Gruppenreise. Die Anzahl der Angebote barrierefreier Urlaubsangebote nimmt weiter zu und immer mehr Reiseveranstalter spezialisieren sich auf Individualreisen für Menschen mit speziellen Bedürfnissen.
Die erste Hürde für einen Urlaub ohne Hindernisse ist oft bereits die Finanzierung: Werden Reisen für Menschen mit Behinderungen gefördert? Wie hoch sind die Fördergelder? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Wir möchten Ihnen hier hilfreiche Informationen zum Thema "Finanzielle Unterstützung in Form von Förderungen" beim Thema Urlaub & Reisen geben.
Förderung inklusiver Urlaubsmaßnahmen
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert inklusive Urlaubsmaßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung. Reiseveranstalter, Einrichtungen und Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege können eine Förderung beantragen. Auch volljährige Menschen mit Behinderung, für die der Landschaftsverband Rheinland Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII finanziert, können Anbieter sein. Hierfür ist es erforderlich, dass ein Konzept für inklusive Urlaubsmaßnahmen vorgelegt wird.
Aus diesem Konzept muss hervorgehen, dass für den Teilnehmenden während des Urlaubs eine ausreichende Betreuung und Versicherung sichergestellt ist. Mittelpunkt der Maßnahme muss eine innovative und inklusive Gestaltung der Reiseaktivität sein. Dies kann zum Beispiel eine gemeinsame Teilnahme von Menschen mit und ohne Behinderung an einem Urlaubsziel oder einer Aktivität am Urlaubsort sein, die nicht speziell für Menschen mit Behinderung ausgerichtet ist.
Menschen mit geringem Einkommen sollen hiermit bezahlbare Urlaubsreisen ermöglicht werden.
Erster Überblick über Richtlinien des LVR
- Frist für den Antrag: 31. Dezember 2020: Antragsschluss für Urlaubsmaßnahmen im Jahr 2021
- Anzahl Teilnehmer: 2-10 Personen
- Höhe der Förderung: Bis zu 80% der Kosten, maximal 600 Euro pro Person
- Urlaubs-Mindestdauer: 3 Übernachtungen (inklusive An- und Abreisetag 4 Tage)
Nähere Informationen und Ansprechpartner beim LVR
Stiftungen, die Ferienreisen fördern
Es gibt auch spezialisierte Stiftungen, die Ferienreisen oder Erholungsurlaube fördern. Meistens sind diese Stiftungen auf bestimmte Beeinträchtigungen fokussiert. Hier sollte man herausfinden, ob es eine für den Reisenden entsprechende Stiftung gibt. Die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung beispielsweise unterstützt Menschen mit Multipler Sklerose (MS) und bietet finanzielle Hilfe bei einem Erholungsurlaub. Für Kinder bietet der Sterntaler - Hilfe für schwerkranke Kinder e.V. nicht nur Unterstützung bei Alltagsanschaffungen und Herzenswünschen schwerkranker Kinder, sondern auch bei behindertengerechtem Urlaub an.
Die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung
Sterntaler - Hilfe für schwerkranke Kinder e.V.
Reisen für alle
Für Menschen mit Behinderung ist Reisen oft nicht so einfach, da Sie im Rollstuhl sitzen, nicht gut lesen können oder kognitive Beeinträchtigungen haben.
Daher benötigen Menschen mit Handicap häufig
- Unterstützung bei der Buchung einer Reise
- Hilfe bei der Anreise und Abreise
- Unterstützung am Urlaubsort
Urlaub mit der Lebenshilfe
Speziell für Menschen mit Behinderung bieten viele Lebenshilfen Gruppenreisen, Fernreisen und Städtereisen an. Hierfür gibt es eine eigene Webseite:
Lebenshilfe Tours - Reisen mit Begleitung
Bei Lebenshilfe Tours finden Sie Reisen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Gruppenreisen und Reisen mit Begleitung in Einzelassistenz. Es handelt sich hier um eine bundesweite Arbeitsgruppe von Reiseveranstaltern aus verschiedenen Städten in Deutschland, die Menschen mit Lernschwierigkeiten ein umfangreiches, vielfältiges, touristisches Angebot unterbreiten wollen.
Mit Lebenshilfe Tours wollen die Reiseveranstalter einen Beitrag zur Normalität beim Reisen für Menschen mit Handicap leisten und insbesondere die Selbstbestimmungsmöglichkeiten bei der Auswahl der touristischen Angebote verbessern.
Nachteilsausgleich fürs Reisen
Da betreute Reisen besonders teuer sind, kann auch hier eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Die Lebenshilfen sind beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
Barrierefreier Urlaub mit der Lebenshilfe
BSK-Reisen - Reisen für Menschen mit und ohne Behinderung
Die BSK-Reisen GmbH sind gemeinnützig und eine 100%ige Tochtergesellschaft des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. und darauf spezialisiert, Menschen mit Handicap, Senioren und Menschen ohne Behinderungen barrierefreie Reiseerlebnisse in Deutschland, ganz Europa und in Übersee zu bieten. Hier finden Sie begleitete, rollstuhlgerechte Gruppenreisen mit dem Flugzeug oder rollstuhlgeeignetem Reisebus, rollstuhlgerechte Ausflügen und barrierefreie Individualreisen.
Welche Hilfen und Vergünstigungen gibt es beim Fliegen?
Viele Flughäfen und Fluglinien bieten Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung.
Beispiele:
- Kostenfreies Parken mit dem EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung
- Barrierefreie Check-in-Schalter
- Begleitpersonen zahlen bei einigen Fluglinien auf Flügen innerhalb Deutschlands nur die Flughafengebühren. Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis
- Kostenloser Transport von medizinischen Geräten, Hilfsmitteln und Medikamenten
- Menschen mit Sehbehinderung können ihre Blindenhunde mit ins Flugzeug nehmen
Bei Bedarf kann eine geschulte Reiseassistenz als Begleitperson vermittelt werden. Für einen entspannten Urlaub. Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl, Duschstuhl / Toilettenrollstuhl, Lifter und Scooter kann bei den meisten Reisezielen vor Ort gemietet werden. Wichtig ist, dass erforderliche Hilfsmittel oder Pflegeleistungen bereits bei der Buchung mitgeteilt werden. Die Kosten für Hilfsmittel und Pflegeleistungen werden im Einzelfall von der Krankenkasse übernommen.
Förderprogramm Ferienreisen der AKTION MENSCH
Die Aktion Mensch fördert Ferienreisen für Menschen mit Behinderung im In- und Ausland. Die Angebote im Förderprogramm Ferienreisen richten sich an Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche.
Pauschalförderung - Ferienreisen (Stand Juli 2020)
Das Wichtigste in Kürze
- je Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung 35 Euro pro Tag
- je Begleitperson für Kinder und Jugendliche mit Behinderung 70 Euro pro Tag
- je Begleitperson für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung 35 Euro pro Tag
- keine Eigenmittel notwendig
- Maximal 300.000 Euro / pro Jahr und Projekt-Partner
Was die Aktion Mensch fördert:
Die Aktion Mensch fördert die Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung in Gruppen, da Ferienreisen für sie häufig nur mit Unterstützung möglich sind. Für eine Förderung ist wichtig, dass die Projekt-Partner Wünsche von Menschen mit Behinderung aufgreifen und offen ausgeschriebene Reisen anbieten. Diese Reisen müssen von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden.
Pauschalförderung Kinder und Jugendliche: Gefördert werden inklusive Ferienreisen für Kinder und Jugendliche. So haben auch Kinder und Jugendliche die Möglichkeit „Inklusion von Anfang an“ zu erleben.
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung
- Regelfall: 1 Begleitperson für 3 Menschen mit Behinderung (1:3)
- Eine 1:2 oder 1:1-Begleitung ist möglich bei
- Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
- Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind
- Menschen mit Sinnesbehinderungen
- Menschen mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten