Rollstuhlgerechte Unterkunft in ... mit Barrierefreiheit-Merkmale: Für Gäste mit Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer

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222 Rollstuhlgerechte Unterkünfte mit Barrierefreiheit-Merkmale: Für Gäste mit Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer gefunden (von 227)

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Unterschied zwischen "rollstuhlgerecht" und "barrierefrei"

Viele Ferienwohnungen und Ferienhäuser werben um die Zielgruppe Senioren, gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer. Doch nur rollstuhlgerechte Ferienobjekte können sich zurecht mit dem Attribut "Ferien für Alle" schmücken. Denn Begriffe wie "seniorengerecht", "barrierearm" oder "altersgerecht" sagen noch nicht viel über die Ausstattung der Unterkunft aus.

Die Begrifflichkeiten "seniorengerecht", "barrierearm", "barrierereduziert" oder "altersgerecht" bedeuten nicht, dass die Wohnung komplett barrierefrei ist und barrierefrei heißt nicht, dass die Unterkunft rollstuhlgerecht ist. Vielmehr verbirgt sich hinter nicht gesetzlich definierten Begriffen wie "seniorengerecht", "altengerecht" oder "barrierearm" häufig eine ganz normale Ferienwohnung (die man z.B. unter https://ferienwohnungen.info/ findet), bei der eventuell vorteilhafte infrastrukturelle Faktoren in der Umgebung vorhanden sind wie z.B. die Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten oder Apotheken und sich keine Treppen im Zugang des Objektes befinden. Eine ebenerdige Dusche ist hier schon eher als Glückssache anzusehen.

Der Begriff "Barrierefreiheit" dagegen ist im § 4 des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) genau definiert. 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit definiert "Barrierefreiheit" wie folgt:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Behindertengleichstellungsgesetz BGG

Eine rollstuhlgerechte Ferienwohnung entspricht allen Standards einer barrierefreien Wohnung. Desweiteren erfüllt eine solche aber noch weitere Anforderungen. Während bei einer barrierefreien Ferienwohnung beispielsweise eine Tür-Durchgangsbreite von 80 cm ausreichend ist, sind gemäß DIN 18040-2 für Rollstuhlfahrer 90 cm notwendig.

Auch bei den Bewegungsflächen gibt es Unterschiede: Als barrierefrei gilt eine Fläche von 120 x 120 cm; rollstuhlgerecht ist sie allerdings erst bei einer Mindestfläche von 150 cm x 150 cm.

Auszüge wesentlicher Merkmale einer barrierefreien Ferienwohnung nach DIN 18040-2

  • Bewegungsflächen in Fluren und Wohnungen mindestens 120 cm x 120 cm
  • Fest verlegte, rutschhemmende Bodenbeläge
  • Bewegungsfläche vor und hinter Türen
  • Türen sind mindestens 80 cm breit x 205 cm hoch. Der Türgriff befindet sich in 85 cm Höhe
  • Bedienungselemente: 50 cm Abstand vor Raumecken und Begrenzungen; Haltesysteme mit taktilen Informationen in 85 cm Höhe
  • Türen und Fenster sind gut erreichbar und lassen sich leicht öffnen und schließen
  • Glastüren haben Sicherheitsmarkierungen auf Augenhöhe
  • Das WC ist 70 cm tief und 46-48 cm hoch und enthält eine Vorwandinstallation für Stützklappgriffe sowie Rückenlehne im Bedarfsfall
  • Der Waschtisch ist unterfahrbar und mit gut greifbarer Armatur und Temperaturbegrenzung ausgestattet
  • Bewegungsflächen vor dem Bett von 120 cm auf einer Seite und 90 cm auf der anderen Seite sowie ein unterfahrbarer Fußbereich mit 30 cm Höhe
  • Küchengeräte sollten auch im Sitzen gut erreichbar sein, unterfahrbare Arbeitsflächen
  • Balkon ist schwellenlos erreichbar mit ausreichend Bewegungsfläche
  • Gute Sichtverhältnisse durch Licht, Farben, Kontraste und Beleuchtung
  • Licht-Schaltung durch Bewegungsmelder und ausreichend lange Beleuchtungsintervalle

Beispiele für rollstuhlgerechte Ferienwohnungen (mit verstellbarem Pflegebett):

Definition der Begriffe "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht" durch die DIN 18040

Die beiden Begriffe "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht" sind durch die DIN 18040 (-1 und -2) genau definiert und garantieren damit bestimmte Ausstattungsmerkmale. In dieser DIN sind bestimmte Normen für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen festgelegt.

  1. Die DIN 18040-1 bezieht sich auf die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden
  2. Die DIN 18040-2 normiert die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden (interessant auch für Ferienobjekte)

DIN 18040-2 - Bad, WC:

Die rollstuhlgerechten Merkmale erfüllen automatisch sämtliche Anforderungen der Barrierefreiheit, gehen jedoch bezüglich des Platzbedarfs von Bewegungsflächen, der Nutzbarkeit von Bedienelementen und der Ausstattung von Sanitäranlagen, darüber hinaus.

barrierefrei rollstuhlgerecht
Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten mind. 120 cm x 120 cm. mind. 150 cm x 150 cm.
Durchgangsbreite der Tür 80 cm breit, 205 cm hoch. 90 cm breit, 205 cm hoch.
Toilette mind. 20 cm Abstand zur Wand und anderen Sanitärobjekten. Neben dem WC eine einseitige Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite und 70 cm Tiefe.
WC-Stützklappgriffe Wandkonstruktion muss die Nachrüstung mit Griffen ermöglichen. Beidseitig klappbare Haltegriffe, mit wenig Kraft bedienbar, Belastung mindestens 1 kN (entspricht etwa 102 kg) am Griffende; Höhe: 28 cm über Sitzfläche, Länge: WC-Tiefe + 15 cm.
WC-Rückenstütze Erforderlich, muss leicht zu bedienen sein. Erforderlich; maximal 55 cm hinter der Vorderkante, WC-Deckel gilt als ungeeignet.
Spülung - Soll ohne Veränderung der Sitzposition beidseitig mit Arm oder Hand erreichbar sein.

Rollstuhlgerecht und barrierefrei in der Norm zum barrierefreien Bauen

*Bauliche Anlagen sind im Sinne des deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) § 4 barrierefrei, wenn sie für behinderte wie auch für nicht behinderte Menschen ohne Einschränkungen nutzbar sind. Für den öffentlichen Bereich orientieren sich die Anforderungen an den Bedürfnissen von Menschen mit deutlichen körperlichen Einschränkungen, wie etwa Rollstuhlfahrern oder blinden Menschen.

Folgende Eigenschaften muss eine rollstuhlgerechte Unterkunft aufweisen:

Bewegungsflächen:

Stufenloser Zugang der Wohneinheit, alle Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit, die Bewegungsfläche neben dem WC beträgt mindestens 90 cm und vor den Sanitärobjekten ist mind. 150 cm x 150 cm Platz.

Rollstuhlgerechte Wohnräume und Ausstattung:

Auch im Wohnraum muss mindestens eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Insbesondere zwischen Möbeln und in den Bereichen vor und hinter Türen sind diese Flächen erforderlich. Die Tür- und Fenstergriffe müssen auf einer Höhe zwischen 85 cm bis 105 cm angeordnet sein, damit sie auch aus dem Rollstuhl heraus erreichbar sind.

Rollstuhlgerechtes Bad:

Die Badezimmertür sollte eine Schiebetür sein oder nach außen aufgehen. Die Bewegungsfläche vor dem Waschbecken beträgt mindestens 120 cm x 120 cm. Das Waschbecken sollte mindestens 67 cm hoch unterfahrbar sein und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar sein (verstellbar). WC Stützklappgriffe sind beidseitig erforderlich und auch im Duschbereich muss es einen Haltegriff geben.

Ist eine Badewanne vorhanden, kann ein Badewannenlift die Lösung sein. Ein erhöhter Toilettensitz vereinfacht die Nutzung der Toilette.

Beispiele für rollstuhlgerechte Badezimmer:

WC rollstuhlgerecht:

Bewegungsfläche vor WC mindestens 150 cm x 150 cm, links und rechts vom WC Haltegriffe. Idealerweise Stützklappgriffe.

Rollstuhlgerechte Dusche:

Ebenerdige Dusche. Bewegungsfläche in Dusche mindestens 100 cm x 100 cm. Haltegriff in Dusche. Duschstuhl oder Duschsitz vorhanden.

Barrierefreie Küche:

Auch die Küchenmöbel sollten so geschaffen sein, dass diese auch vom Rollstuhl aus genutzt werden können. Dies betrifft das Zubereiten (unterfahrbare Arbeitsplatte), das Kochen (Herd, Backofen gut erreichbar) und den Abwasch von Geschirr (unterfahrbare Spüle). Auch in der Küche sollte natürlich ausreichend Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorhanden sein..

Ferienhaus mit barrierefreier Küche:

Weitere Kennzeichen von Barrierefreiheit, die wir an Vermieter barrierefreier Unterkünfte stellen, sind:

Gekennzeichneter Parkplatz für Menschen mit Behinderung bzw. Parkplatz mit genügend Freiraum für Rollstühle. Der Untergrund des Parkplatzes ist leicht begehbar und befahrbar. Wege und Flure haben leicht begeh- und befahrbare Untergründe und sind mindestens 120 cm breit. Dauerhaft durchgehbare Tür (keine Karusselltür). Bewegungsfläche vor und hinter Türen mindestens 120 cm x 120 cm bzw. 150 cm x 150 cm für Rollstuhlfahrer.

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