Ganz allgemein lässt sich als Faustformel festhalten: Eine Wohnung gilt dann als:
- barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen ohne fremde Hilfe bewohnt und genutzt werden kann
- rollstuhlgerecht, wenn sie von Menschen im Rollstuhl selbstständig genutzt werden kann
Soweit ein ganz vereinfachter Überblick. Grundsätzlich gilt eine Wohnung automatisch als barrierefrei, sobald sie als rollstuhlgerecht definiert wurde.
Allerdings unterliegen diese Begriffe eindeutigen Normen:
- DIN 18040-2: Regelung für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen. Zufahrtswege, Garagen oder Flure müssen außerhalb der Wohnung auch mit dem Rollstuhl befahrbar sein.
- DIN 18040-2 mit dem Zusatz „R“: Die Wohnung ist vollständig mit dem Rollstuhl nutzbar.
Doch was bedeuten diese Unterschiede nun in der Praxis? Worin liegen die Unterschiede zwischen einer barrierefreien und einer rollstuhlgerechten Ferienwohnung?
Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Ferienwohnung richtig anbieten
Vermieter einer Ferienwohnung sollten sich dieser Unterscheidung bewusst sein, um Missverständnisse beim Anbieten ihrer barrierefreien Ferienunterkunft im Vorfeld zuverhindern.
Für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen und Rollstuhlfahrer macht es einen entscheidenden Unterschied, über welche barrierefreien Ausstattungsmerkmale eine Ferienwohnung verfügt.

Nicht immer eignet sich eine Immobilie, um sie barrierefrei oder gar rollstuhlgerecht nachzurüsten. Bei Neubauten können Vermieter gezielt auf die wichtigen Kriterien eingehen, bei Bestandsimmobilien kann eine Beratung hilfreich sein: Handwerker oder Architekten verfügen in der Regel über das nötige Fachwissen und können hier gute Möglichkeiten, Pläne und Anhaltspunkte zur Barrierefreiheit liefern.
Auch Wohnberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit können eine hilfreiche Anlaufstelle sein: Meist ist eine kostenfreie Beratung zur Wohnraumanpassung möglich.
Besonders im Bereich der Ferienimmobilien kursieren zahlreiche Begriffe: Barrierefrei, behindertenfreundlich oder seniorengerecht sind nur wenige Beispiele. Diese Beschreibungen sind allerdings nicht geschützt und unterliegen keiner festgelegten Definition.
Rollstuhlfahrer oder Menschen, die auf eine barrierefreie Ausstattung der Ferienimmobilie angewiesen sind, sollten genauer hinschauen, Fotos begutachten und im Zweifelsfall Rückfragen an den Vermieter der Ferienwohnung stellen, um auf der sicheren Seite zu sein und einen unbeschwerten Urlaub genießen zu können.
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