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Barrierefrei und rollstuhlgerecht: Die wesentlichen Unterschiede im Überblick

Barrierefrei und rollstuhlgerecht: Die wesentlichen Unterschiede im Überblick - Urlaub barrierefrei

Ganz allgemein lässt sich als Faustformel festhalten: Eine Wohnung gilt dann als:

  • barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen ohne fremde Hilfe bewohnt und genutzt werden kann
  • rollstuhlgerecht, wenn sie von Menschen im Rollstuhl selbstständig genutzt werden kann

Soweit ein ganz vereinfachter Überblick. Grundsätzlich gilt eine Wohnung automatisch als barrierefrei, sobald sie als rollstuhlgerecht definiert wurde.

Allerdings unterliegen diese Begriffe eindeutigen Normen:

  • DIN 18040-2: Regelung für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen. Zufahrtswege, Garagen oder Flure müssen außerhalb der Wohnung auch mit dem Rollstuhl befahrbar sein.
  • DIN 18040-2 mit dem Zusatz „R“: Die Wohnung ist vollständig mit dem Rollstuhl nutzbar.

Doch was bedeuten diese Unterschiede nun in der Praxis? Worin liegen die Unterschiede zwischen einer barrierefreien und einer rollstuhlgerechten Ferienwohnung?

Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Ferienwohnung richtig anbieten

Vermieter einer Ferienwohnung sollten sich dieser Unterscheidung bewusst sein, um Missverständnisse beim Anbieten ihrer barrierefreien Ferienunterkunft im Vorfeld zuverhindern.

Für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen und Rollstuhlfahrer macht es einen entscheidenden Unterschied, über welche barrierefreien Ausstattungsmerkmale eine Ferienwohnung verfügt.

Nicht immer eignet sich eine Immobilie, um sie barrierefrei oder gar rollstuhlgerecht nachzurüsten. Bei Neubauten können Vermieter gezielt auf die wichtigen Kriterien eingehen, bei Bestandsimmobilien kann eine Beratung hilfreich sein: Handwerker oder Architekten verfügen in der Regel über das nötige Fachwissen und können hier gute Möglichkeiten, Pläne und Anhaltspunkte zur Barrierefreiheit liefern.

Auch Wohnberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit können eine hilfreiche Anlaufstelle sein: Meist ist eine kostenfreie Beratung zur Wohnraumanpassung möglich.

Besonders im Bereich der Ferienimmobilien kursieren zahlreiche Begriffe: Barrierefrei, behindertenfreundlich oder seniorengerecht sind nur wenige Beispiele. Diese Beschreibungen sind allerdings nicht geschützt und unterliegen keiner festgelegten Definition.

Rollstuhlfahrer oder Menschen, die auf eine barrierefreie Ausstattung der Ferienimmobilie angewiesen sind, sollten genauer hinschauen, Fotos begutachten und im Zweifelsfall Rückfragen an den Vermieter der Ferienwohnung stellen, um auf der sicheren Seite zu sein und einen unbeschwerten Urlaub genießen zu können.

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Die Inhalte unseres Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Redakteur Urlaub barrierefrei Sabrina Fischer

Redakteur: Sabrina Fischer

Chefredakteurin

Über Sabrina Fischer

Sabrina Fischer ist Marketingmanagerin und Texterin bei urlaub-barrierefrei.info. Sie ist für Optimierungsprozesse sowie den Social Media Auftritt zuständig und hat sich auf die Themen "Barrierefreies Reisen" und "Reisen mit Kindern" spezialisiert. Seit 2019 ist sie Chefredakteurin bei urlaub-barrierefrei.info.

Über uns

Urlaub-barrierefrei.info ist ein Portal für rollstuhlgerechte Ferienwohnungen, Hotels, Unterkünfte und Reiseveranstalter für barrierefreies Reisen. Es werden rollstuhlgerechte und barrierefreie Unterkünfte vermittelt, die auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgelegt sind, zu denen Rollstuhlfahrer, Gäste mit Sehbehinderung, Hörbehinderung und geistiger Behinderung zählen.

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