Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal mit “Ja” oder “Nein” beantworten. Vielmehr sollten Eigentümer einer Wohnung oder Ferienunterkunft abwägen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen und ob ein Umbau unter den bestehenden Voraussetzungen sinnvoll ist.
Demografischer Wandel
Fakt ist: Es gibt immer mehr Menschen, die auf Hilfsmittel wie einen Rollator oder auch einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Zielgruppe ist also vorhanden und die Nachfrage nach möglichst barrierearmen- oder freien Ferienunterkünften steigt.
Inzwischen gibt es sogar komplett barrierefreie Hotels im In- und Ausland.
Dennoch sollte man sich als Vermieter einer Ferienwohnung im Klaren sein, dass ein Umbau auch optische Veränderungen mit sich bringt: Ob es nun Haltegriffe am WC oder unterfahrbare Waschbecken sind - diese Hilfsmittel und Installationen stören zwar nicht, fallen aber ins Auge und könnten Feriengäste stören, sofern sie auf diese Einrichtungen nicht angewiesen sind. Anbieter von Ferienunterkünften sollten also zunächst definieren, welche Zielgruppe sie zukünftig ansprechen möchten.
Fachmännische Beratung
An erster Stelle sind ganz eindeutige Fakten ausschlaggebend, ob ein Umbau sinnvoll ist:
- Befindet sich die Wohnung im Erdgeschoss?
- Ist bei mehrstöckigen Häusern ein Auszug vorhanden, über den sämtliche Bereiche stufen- und schwellenlos erreicht werden können?
- Gibt es einen großzügigen Parkplatz mit ausreichend Rangierabstand für Rollstühle am Haus oder in dessen Tiefgarage?
- Ist die Wohnung geräumig geschnitten, um alle Zimmer mit einem Rollator oder Rollstuhl befahren zu können?
- Wurden bereits rutschhemmende Bodenbeläge ohne Schwellen verlegt?
Sind diese Faktoren geklärt, empfiehlt es sich, fachkundigen Rat von einem Sachverständigen einzuholen. Dieser kann prüfen, ob sich die Immobilie für einen barrierefreien Umbau eignet und mögliche Alternativen vorschlagen.
In der Theorie ist sehr viel möglich: Beispielsweise kann sogar ein Aufzug nachträglich angebaut werden, Rampen überbrücken kleinere Treppen oder Schwellen, ein Treppenlift kann eine Alternative zu einem Aufzug darstellen und Wände können eingezogen oder entfernt werden. Steht die Immobilie allerdings unter Denkmalschutz oder gibt es weitere Eigentümer, scheiden einige dieser Optionen im Vorfeld aus. Der Sachverständige untersucht außerdem die Bausubstanz und die Tragfähigkeit von Wänden auf eine sichere Eignung.
Gibt es einen Standard?
Grundsätzlich gilt die Norm DIN 18040 „Barrierefreies Planen und Bauen – Planungsgrundlagen“, Teil 2 „Wohnungen“ als ausschlaggebend. Diese lässt sich mitunter aber nicht überall einhalten und umsetzen: Im Altbau beispielsweise ist ein Umbau unter der Berücksichtigung dieser Norm oftmals gar nicht möglich oder die Umbauten kommen mit Brandschutzvorschriften oder Vorgaben zur Energieeffizienz ins Gehege.
Zertifizierungen
Eine der bekanntesten ist das Zertifizierungssystem "Reisen für alle": Ausgebildete Erheber prüfen vor Ort in der bereits umgebauten Immobilie sämtliche relevanten Faktoren. Im Anschluss werden diese an eine Prüfstelle weitergeleitet und ausgewertet. Eine Zertifizierung schafft nicht nur bei der Zielgruppe Vertrauen, sondern sensibilisiert auch für das Thema Barrierefreiheit.
Fazit
Letzten Endes sollten sich Vermieter im Vorfeld darüber im Klaren sein, welche Zielgruppe sie langfristig ansprechen möchten. Familien legen beispielsweise einen anderen Fokus bei der Urlaubssuche auf die Auswahl einer Ferienimmobilie als behinderte oder mobilitätseingeschränkte Menschen. Nicht zuletzt sollten die Kosten berücksichtigt werden, die ein Umbau mit sich bringt und ein Budget mit ausreichend Puffer zur Verfügung stehen. Gespräche mit Nachbarn oder Miteigentümern können zusätzliche Fragen klären oder sogar neue Impulse setzen.
Praktische Vorlagen - zum Beispiel für einen Mustermietvertrag - stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.